Hauptseite Lesezeichen
Liste Artikel | Liste Kategorien | Zufälliger Artikel | Links auf diese Seite

Verwaltungssitz

Der Verwaltungssitz beschreibt den Ort, von dem aus das zu verwaltende Gebiet (der sog. Verwaltungsbezirk) verwaltet wird. Der Verwaltungssitz besitzt regelmäßig eine besondere Infrastruktur. Damit ist anders als in anderen Staaten im deutschen Organisationssystem keine Bindung an eine besondere Verwaltungsform wie Landkreis oder Gemeinde zu verstehen. Je nach Formung des Gebietszuschnitts wird in der Regel entweder der größte Ort aus diesem Gebiet oder aber ein möglichst zentraler Ort gewählt, um die infrastrukturellen Maßnahmen optimal umzusetzen.




This site support the Wikimedia Foundation. This Article originally from Wikipedia. All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License Page HistoryOriginal ArticleWikipedia