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| Wahlspruch: Yurtta Sulh, Cihanda Sulh (türk. „Frieden in der Heimat, Frieden in der Welt“) |
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| Amtssprache | Türkisch | |||
| Hauptstadt | Ankara | |||
| Staatsform | Laizistische Republik/ parlamentarische Demokratie | |||
| Staatspräsident | Ahmet Necdet Sezer, Amtsantritt am 17. Mai 2000 | |||
| Ministerpräsident | Recep Tayyip Erdoğan (AKP), seit 11. März 2003 | |||
| Parlament | Türkische Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi/TBMM): eine Kammer, 550 Sitze, Legislaturperiode 5 Jahre | |||
| Fläche | 780.580 km² | |||
| Einwohnerzahl | 70,8 Mio (Stand Mai 2004) | |||
| Bevölkerungsdichte | 87,25 Einwohner pro km² | |||
| Gründung | 29. Oktober 1923 | |||
| Währung | Yeni Türk Lirası (bis 31. Dezember 2004: Lira) | |||
| Zeitzone | MEZ+1 | |||
| Nationalhymne | İstiklâl Marşı | |||
| Kfz-Kennzeichen | TR | |||
| Internet-TLD | .tr | |||
| Vorwahl | +90 | |||
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Die Republik Türkei (Türkiye Cumhuriyeti) ist der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor. Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk zurück. Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren.
Die Türkei erstreckt sich geographisch über zwei Kontinente. Der größte Teil des türkischen Staatsgebiets liegt mit ca. 97 % auf dem asiatischen Kontinent. Lediglich 3 % der Gesamtfläche (23.623 km²) befinden sich auf dem europäischen Kontinent. Der europäische Teil der Türkei wird auch als Thrakien bezeichnet und der asiatische Landesteil als Anatolien. Die Türkei bildet somit geographisch eine Schnittstelle zwischen Okzident und Orient.
Die Türkei besitzt eine 7.200 km lange Küste. Im Westen der Türkei liegt das Ägäische Meer, im Süden das Mittelmeer und im Norden das Schwarze Meer.
Daneben besitzt die Türkei Landgrenzen zu 8 Nachbarländern, die insgesamt eine Länge von 2.648 km haben. Im Nordwesten grenzt sie an Griechenland (206 km Grenze) und Bulgarien (240 km), im Nordosten an Georgien (252 km), Armenien (268 km), Aserbaidschan (Exklave und autonome Republik Nachitschewan, mit der die Türkei einen 9 km langen Grenzstreifen teilt), im Osten an den Iran (499 km) und im Süden an den Irak (352 km) und Syrien (822 km).
Die Türkei wurde in den letzten Jahren immer wieder von Erdbeben erschüttert. Da eine gewisse chronologische Ost-West-Abfolge der Beben in der Nordtürkei festzustellen ist, geht man davon aus, dass in absehbarer Zeit auch Istanbul von einem großen Beben erschüttert werden wird. Die letzten großen Beben in der Provinz Kocaeli lagen bereits weniger als 100 km von Istanbul entfernt.
Die Fläche der Türkei wird zu 26,2 % von Wald eingenommen, Landwirtschaftlich werden 36,3 % der Gesamtfläche genutzt.
Höchste Berge der Türkei:
Wichtigste Flüsse der Türkei: Kizilirmak 1335 km, Euphrat (Firat), Sakarya, Murat, (Tigris) Dicle, Seyhan, Göksu, Çoruh, Büyük Menderes
Seen der Türkei: Van See (Van Gölü) 3713 km², Großer Salzsee (Tuz Gölü) 1500 km², Beysehir Gölü 656 km², Egridir Gölü 468 km², Aksehir Gölü 353 km², Iznik Gölü 298 km²
Bedeutende Inseln der Türkei: Imroz (Gökçeada) 279 km², Marmara Adasi 117 km², Bozcaada 36 km², Uzunada 25 km², Alibey 23 km², Pasalimani 21 km², Avsar 21 km²
Die Verstädtung ist in der Türkei weit voran geschritten, 74 % der Gesamtbevölkerung leben in der Stadt. Während der Südosten der Türkei sehr dünn besiedelt ist konzentriert sich die Bevölkerung in den großen Städten der Westküste.
Hauptstadt ist das in Zentralanatolien gelegene Ankara mit mehr als 3 Millionen Einwohnern. Ankara ist auch eine wichtige Wirtschafts- und Universitätsstadt. Größte Stadt und zugleich wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist das am Bosporus gelegene Istanbul (türk.: İstanbul), das auf beiden Seiten der Meeresenge liegt und sich so auf zwei Kontinente über eine Fläche von 5 512 km² erstreckt. 2003 lebten im gesamten Ballungsgebiet über 18 Millionen Menschen. İzmir ist mit 2.732.669 (2004) Einwohnern (im Großraum mit 3.370.866 Einwohnern) die drittgrößte türkische Stadt und verfügt nach Istanbul den zweitgrößten und wichtigsten Handelshafen. Weitere wichtige Städte sind Diyarbakır, Adana, Bursa, Gaziantep, Konya, Antalya, İzmit, Trabzon, Malatya, Samsun und Kayseri.
Hauptartikel: Politisches System der Türkei, Liste der türkischen Provinzen
In der Türkei herscht, wie in allen westlichen Demokratien, eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahre 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz.
Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z.B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern die im Ausland (vor allem in der EU) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.
Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident der die Mehrheitspartei bzw. die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.
Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Sie entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze.
Die Türkei ist seit 1952 Mitglied der NATO und seit 1963 assoziiertes Mitglied in den Vorläuferorganisationen der EU und strebte seit Jahrzehnten Verhandlungen über eine Vollmitgliedschaft zuerst in der EWG später der EG und zuletzt in der Europäischen Union an. Daneben ist die Türkei u.a. Mitglied: Vereinte Nationen (1945) mit Sonderorganisationen; (1952); Europarat (1952); OECD (1948); Organisation der Islamischen Konferenz (OIC, 1969); EG-Assoziierungs-Abkommen (1963); EU-Zollunion seit dem 1. Januar 1996; assoziiertes Mitglied der WEU (1995–2000). Ende des Jahres 2004 wurde vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beschlossen.
Bei den Parlamentswahlen im Jahre 2002 schafften DYP, MHP, ANAP und DSP, aufgrund der 10 %-Hürde, den Einzug ins Parlament nicht. Das schlechte Abschneiden der an der Regierungskoalition, von 1999 bis 2002, beteiligten Parteien DSP, ANAP und MHP lag vor allem in der schweren Wirtschaftskrise, die die Türkei 2001 in eine tiefe Rezession stürzte und viele Bevölkerungsgruppen in die Armut trieb. Die konservative-islamische AKP, mit ihrem Vorsitzenen Recep Tayyip Erdogan, ging aus diesen Wahlen als die klare Siegerin hervor und errang die Mehrheit der Parlamentssitze. Die neu gegründete AKP kam auf anhieb auf 34,4 % der abgegebenen Stimmen. Obwohl sie nur ein drittel der Stimmen auf sich vereinigen konnte kam sie, weil viele andere Parteien an der 10% Hürde scheiterten, auf fast 3/4 der Parlamentssitze (für Verfassungsänderungen wird eine 3/4 Mehrheit benötigt).
Die Ergebnisse der letzten Wahl (2002):
Zusammensetzung des Parlaments (Stand Oktober 2003):
Die Kommunalverwaltung ist in der Türkei in 81 Provinzen unterteilt die durch den Gouverneur (Vali) verwaltet werden. Die einzelnen Provinzen sind weiter in einzelne Bezirke und Gemeinden unterteilt. Die Bezirke werden von einem Kaymakam geleitet, der vom Innenminister ernannt wird. Die Bürgermeister und Dorfvorsteher werden vom Volk gewählt. Die Autonomie der unteren Ebenen wird unter anderem durch das Fehlen eigener Geldquellen eingeschränkt.
Siehe auch: Liste der türkischen Provinzen
Gewerkschaftsbünde Türk-İş (gemäßigt, ca. 2,13 Mio. Mitglieder), DISK (links-orientiert, ca. 0,35 Mio. Mitglieder) Hak-İş (islamistisch, ca. 0,36 Mio. Mitglieder).
Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei
Im Osmanischen Reich wurde die Bevölkerung nicht nach ethnischen Gesichtspunkten differenziert, sondern nach religiösen Aspekten. Eine Bevölkerungsgruppe bekam nur dann eine Eigenständigkeit als Millet zu erkannt, wenn neben religiösen auch große kulturelle Unterschiede vorhanden waren. Türke bedeutete daher nicht das Staatsvolk im Osmanischen Reich. Dieses definierte sich als Osmanlı. Türke wurde als abfällige Bemerkung für die türkmenische muslimische Bevölkerung in Anatolien benutzt.
Ideologie
Die Türkei betrieb bis vor kurzem gegenüber Minderheiten eine Assimilierungspolitik, die jeden türkischen Staatsbürger als kulturell und ethnisch als Türken ansah. Ursache für diese Haltung waren die Erfahrungen der türkischen Eliten in der Endphase des Osmanischen Reiches, die mit ansehen mussten wie das Erwachen des Nationalbewusstseins der Völker auf dem Balkan und anderen Teilen des Osmanischen Reiches zur Schwächung des Reiches führte. Diese Eliten wurden ihrerseits von der Idee der Nation und Nationalitäten geprägt und besannen sich stärker auf das türkische im Osmanischen Reich. Höhepunkt dieser Entwicklung war die Jungtürken-Bewegung und der Turanismus.
Die Erfahrungen mit der Schwäche eines heterogenen Staatsvolkes schlug sich in der Ideologie des Kemalismus nieder. Atatürk, der Begründer der modernen Türkei, prägte mit seinen Ideen den jungen Staat bis in die jüngste Vergangenheit. Der Kemalismus wurde somit die Staatsideologie der Eliten.
Hauptmerkmale des Kemalismus in der frühen Phase waren:
Um Probleme mit Unabhängigkeitsbestrebungen auf dem Staatsgebiet der türkischen Republik zu verhindern, wurde in der Verfassung der Türkei im Jahre 1923 die türkische Nation als Heimat der ethnischen Türken definiert. Mit der ethnischen Bezeichnung Türke sollten sich alle 47 religiösen und ethnischen Gruppen, die in der neuen türkischen Republik lebten, identifizieren.
Die Sprachreform und die Schaffung einer nationalen Geschichte waren die Hauptmaßnahmen, die die türkische nationale Identität stärken und die Gesellschaft der Türkei homogenisieren sollten. Zu Erreichung der beiden Ziele wurden das Amt für die türkische Geschichte (Türk Tarih Kurumu) und das Amt für die türkische Sprache (Türk Dil Kurumu) geschaffen. Die Türkisierung der Gesellschaft reduzierte die Heterogenität der Bevölkerung erheblich, nichts desto Trotz kam es aber auch vor allem in den kurdischen Regionen in den 1920er und 1930er zu Aufständen (die aber auch andere Ursachen hatten). Die Homogenisierung wurde aber nicht nur auf das Nationalbewusstsein beschränkt sondern auch auf den islamischen Glauben ausgedehnt. Daher gibt es neben der ethnischen Komponente auch eine religiöse Komponente der restriktiven Politik, die sich aus der kemalistischen Ideologie ergibt.
Die religiöse Komponente hängt im Kern eng mit der ethnischen Komponente zusammen. Trotz Laizismus war der Islam für die Etablierung eines einheitlichen nationalen Bewusstseins von großer Bedeutung, weil der Islam den größten gemeinsamen Nenner zwischen den vielen Ethnien bildete. Daher wurden seit der Republikgründung die Glaubensfragen und der religiöse Kultus dem Diyanet İşleri Başkanlığı unterstellt. Über dieses Organ wurde die religiöse Homogenisierung betrieben. Der sunnitische Islam wurde zu einer de facto Staatsreligion erhoben. Die hohe Zahl der türkischen Bürger, die sich zum alevitischen Islam bekennen, wurde daher vernachlässigt.
Die Problematik und Komplexität um die Diskussion des Minderheitenschutzes in der Türkei zeigt sich erst durch die gleichzeitige Betrachtung der ethnischen und religiösen Komponente. Während der Schutz der ethnischen Minderheiten eine klare Angelegenheit ist wird die Sachlage durch die Miteinbeziehung der religiösen Aspekte verkompliziert. Im ersteren geht es hauptsächlich um die sozialen und kulturellen Rechte der größten Minderheit, der Kurden. Die Vernachlässigung der religiösen Minderheit der Aleviten trifft größtenteils ethnisch gesehen die Türken. Paradoxerweise ist die ethnische Majorität der Türken teilweise auch der religiösen Minderheit zugehörig. Und andersherum sind Teile der kurdischen Minderheit Bestandteil der religiösen Mehrheit. Daher richtet sich die repressive Politik der Türkisierung (bzw. Homogenisierung) nicht nur gegen die Kurden sondern auch die Türken alevitischen Glaubens. Daher ist der kurdische Konflikt der in den 1980er aufflammte und bis 1999 andauerte nicht „primär“ als ein Kampf zwischen ethnischen Türken und Kurden zu sehen.
Aktuelle Situation
Die Repressalien gegenüber den ethnischen und religiösen Minderheiten lassen sich daher auf die geschichtlichen Erfahrungen im Osmanischen Reich und die daraus resultierende Staatsideologie des Kemalismus zurückführen. Diese Sichtweise prägt immer noch das Handeln und Denken großer Teile der kemalistisch geprägten Eliten in Politik, Verwaltung und Militär.
Vor allem die kurdische Minderheit sollte, u.a. auch durch Anwendung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Verbot der kurdischen Sprache, Umsiedlungen), „türkisiert“ werden. Kulturelle und ethnische Unterschiede wurden lange Zeit geleugnet. Die Kurden wurden als „Bergtürken“ bezeichnet und damit wurde auch im offiziellen Sprachgebrauch das kurdische verdrängt. Die Assimilierung der kurdischen Oberschicht, die Großgrundbesitzer und ehemaligen Stammesoberhäupter (Aghas), fielen dabei besonders leicht.
Im Zuge der Reformen und weiterer Demokratisierung der türkischen Gesellschaft seit 2001 schwächt sich diese Haltung ab. Ein Bericht eines Regierungsausschusses über Minderheiten in der Türkei dass November 2004 vorgelegt wurde löste eine kontroverse Diskussion zwischen konservativen und liberalen Kräften aus. Der Bericht schlägt vor, die Verfassung in den Passagen zu ändern, in der von der Einheit des Staatsvolkes, der Kultur und Staat ausgegangen wird. Stattdessen soll die unterschiedliche ethnische und kulturelle Zusammensetzung der türkischen Gesellschaft anerkannt und ihre Bewahrung gefördert werden. Damit wird dem Einheitsstaats-Gedanken eine multikulturelle, freie und pluralistische Gesellschaft entgegen gesetzt. Die Konservativen befürchten, dass durch die Anerkennung der Vielfältigkeit dem Separatismus Vorschub geleistet wird und es zu einer Teilung und Schwächung der Türkei kommt.
Die genaue ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Türkei ist nicht exakt feststellbar. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen wurden bei den offiziellen Volkszählungen, durch die türkischen Behörden, die ethnische Zugehörigkeit nicht erfasst. Zum anderen wurden viele Minderheiten in der Türkei im Laufe der Zeit assimilliert und betrachten sich daher als Türken. Vor allem die genaue Zahl der Kurden ist sehr umstritten. Die Angaben zu den Ethnien differieren daher je nach dem, welche Quellen herangezogen werden, stark. Demnach leben in der Türkei folgende Ethnien: 60–70 % Türken (Staatsvolk), ca. 20–30 % Kurden, 2–3 % Zaza, 2 % Araber, 0,5 % Tscherkessen, 0,5 % Georgier, sowie diverse andere ethnische Gruppen und Nationalitäten (Armenier, Griechen, Assyrer, Bosnier, Albaner, Lasen, Abachen, Tschetschenen, Bulgaren, Tataren u.a.).
Beim „Staatsvolk Türken“ muss man vorsichtig unterscheiden, da sich in den 60–70 % auch die turkvölkischen Minderheiten der Türkei befinden; die türkische Regierung unterscheidet diese nicht von „den eigentlichen Türken“. Das heißt, in diesen „60–70 %“ sind auch die in der Türkei lebenden Türken anderer Turkstämme wie Krimtataren, Gagausen, Mescheten, Aserbaidschaner, Kasachen, Usbeken und Kirgisen eingeschlossen; einzig die Volksgruppe der Uiguren bekommt von ihnen Minderheitenstatus.
Siehe auch: Türken, Turkvölker
Das Prinzip des Laizismus schreibt eine strenge Trennung von Religion und Staat vor, genauer gesagt eine strikte Unterordnung der Religion unter den Staat. Artikel 24 der Verfassung von 1982 beschränkt die Glaubensfreiheit auf das Individuum. Religionsgemeinschaften können aus dem Verfassungsabschnitt keine Rechte geltend machen. Diese Haltung resultiert aus der herrschenden Ideologie des Kemalismus in der türkischen Elite.
95,8 % der türkischen Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Davon sind etwa 60 % Sunniten, die restlichen 30–35 % Aleviten. Nach anderen Schätzungen gibt es 70–75 % Sunniten und 20 bis 25 % Aleviten. Außerdem leben in der Türkei 0,2 % Christen (125.000) und 0.04 % Juden (23.000). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts lebten jedoch noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Türkei. Die größte Gruppe unter den Christen bilden mit etwa 65.000 Angehörigen die Armenier. Dazu kommen 2000 griechisch-orthodoxe Christen (die überwiegend in Istanbul leben) und 2000 syrisch-katholische Christen. Die gegenseitige Missionierung zwischen den Glaubensrichtungen ist verboten.
Die islamischen Einrichtungen werden vom staatlichen Diyanet Isleri Baskanligi, dem Präsidium für Religionsangelegenheiten verwaltet. Es regelt die Ausbildung der etwa 100.000 Imame und Muezzin, bezahlt und erhält die Moscheen und gibt landesweit den Inhalt der zu haltenden Predigten vor. Ebenso ist es zuständig für die knapp 500 Imame an den türkischen Moscheen in Deutschland. Diese Einrichtungen kümmern sich jedoch nur um Sunnitische Moscheen, die alevitischen Cem-Gebetshäuser werden weder unterstützt noch errichtet, noch nicht einmal anerkannt. Die alevitische Bevölkerung fällt nicht unter das Minderheitengesetz und kann deshalb missioniert werden.
Allen Christen und Juden wird nach dem Vertrag von Lausanne Minderheitenschutz gewährt. Christliche Gemeinden wird erlaubt eigene Schulen zu betreiben. Istanbul ist Sitz des Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel, das den ersten Ehrenrang innerhalb der Orthodoxen Kirche einnimmt. Nicht unter die Bestimmungen des Vertrags fallen einerseits später zugewanderte Menschen römisch-katholischen und evangelischen Glaubens, andererseits die syrisch-orthodoxen Christen Südostanatoliens (Tur Abdin). Die fast ausschließlich aus Ausländern bestehenden protestantischen und katholischen Gemeinschaften dürfen Eigentum erwerben aber jedoch keine offiziellen Gemeinden bilden, genau wie alle anderen islamischen Fraktionen oder Sekten.
Im Personalausweis gibt es zwar eine Rubrik für die Religionszugehörigkeit, die Eintragung darin ist jedoch freiwillig, frei wählbar und jederzeit wieder änderbar, wenn der Inhaber dies möchte. Im Pass hingegen gibt es keine Rubrik für Religion.
Seit der Republikgründung im Jahre 1923 wuchs die Bevölkerung der Türkei schnell an. 1927 lebten in der Türkei knapp 14 Millionen Menschen, 2003 waren es knapp 70 Millionen (siehe Graphik). In den letzten Jahren hat sich das Bevölkerungswachstum sehr verlangsamt. Während es 2000 noch 1,7 % betrug, wird für 2004 von einem Bevölkerungswachstum von 1,13 % ausgegangen. Der Rückgang des Bevölkerungswachstums macht sich auch in den Prognosen der Statistiker bemerkbar. Während noch vor einigen Jahren prognostiziert wurde, dass sich die Bevölkerung der Türkei bis 2020 auf 95 Millionen erhöht, geht das staatliche Institut für Statistik der Türkei (DIE) nun davon aus, dass diese Zahl erst im Jahre 2050 erreicht wird.
Aus dem Balkan, Nahen Osten, Griechenland, Iran, Zentralasien, Krim usw. kamen Aussiedler in die Republik. Auf der anderen Seite verließen viele Minderheiten die Türkei, etwa Assyrer, Griechen, Juden, Kurden, Jeziden, Zaza usw. sowie Millionen von eigentlichen Türken.
Die Türkei verfügt über eine sehr junge Bevölkerung. Die Altersstruktur setzte sich 2004 folgender Maßen zusammen: 26,6 % der Staatsbürger ist zwischen 0–14 Jahre alt, 66,8 % zwischen 15–64 Jahre alt und nur 6,6 % über 65 Jahre alt. Das durchschnittliche Alter der Bevölkerung lag 2004 bei Schätzungsweise 27,3 Jahren.
Der Staat stellt für alle Bürger eine medizinische Grundversorgung zu Verfügung. 1999 kam im durchschnitt ein Arzt auf 859 Einwohner. Die Lebenserwartung liegt in der Türkei bei 72,08 Jahren, wobei sie bei den Männern 69,68 Jahre beträgt und bei den Frauen 74,61 Jahre. Beim Lebensstandard, der durch den Human Development Index repräsentiert wird, liegt die Türkei weltweit nur auf dem 96. Platz (Stand 2003). Damit gehört sie zu den Ländern mit einem mittleren Entwicklungsstand (zum Vergleich: Deutschland belegt den 18. Platz).
Seit der Republikgründung wird versucht, die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft zu verbessern. Die Türkei gehört zu den ersten Staaten, die das Frauenwahlrecht einführten. Seit 1930 dürfen Frauen in der Türkei wählen und seit 1934 können sie sich selbst zur Wahl stellen. Dennoch zählt die Unterdrückung von Frauen und häusliche Gewalt in der Türkei zum Alltag. Laut Statistik schlägt die Mehrheit der Männer ihre Frauen mehr oder weniger regelmäßig. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, was so genante „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Davor wurden bei solchen Morden, unter dem Motiv der Familienehre, vor dem Gericht mildernde Umstände geltend gemacht.
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