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Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der weitgehend frei von Risiken der Beeinträchtigung ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.
Mit dieser Definition ist Sicherheit sowohl auf ein einzelnes Individuum als auch auf andere Lebewesen, auf unbelebte reale Objekte oder Systeme wie auch auf abstrakte Gegenstände (z.B. eine Kapitalanlage) bezogen.
Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmaßnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch nicht erwartete Beeinträchtigungen abgewehrt werden.
Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (z.B. Meteoriteneinschlag), zu Fall gebracht werden.
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Die Sicherheit einer Person kann in physische und wirtschaftliche Sicherheit unterschieden werden. Die physische Sicherheit beschreibt die unmittelbare körperliche Unversehrtheit und Bedrohungsfreiheit, die wirtschaftliche Sicherheit die dauerhafte Gewährleistung der existentiellen Basis, welche die Zukunft der Person absichern.
Sicherheit für den Menschen bezeichnet nicht nur objektive Gefahren- oder Risikofreiheit wie z.B. eine geschützte Unterbringung mit einer gewährleisteten Versorgung aller Bedürfnisse, sondern auch die subjektive Empfindung der Geborgenheit, unabhängig davon, ob sie zutrifft. Dieses Gefühl kann einzelne Personen oder ganze Bevölkerungsgruppen einnehmen.
Die öffentliche Sicherheit bezeichnet im Polizeirecht den Bestand der objektiven Rechtsordnung, der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates sowie der Rechtsgüter und Grundrechte des Einzelnen.
Die kollektive Sicherheit bedeutet in Konfliktsituationen, dass nicht die Sicherheit der einen Seite zu Lasten der anderen erhöht wird (etwa in dem sich der eine Waffen besorgt), sondern in dem man gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die die Sicherheit für beide Seiten verbessert, etwa, in dem sich beide Seiten verpflichten, ihre Konflikte friedlich zu lösen und einen unbeteiligten Dritten als Schiedsrichter einschalten. Der Begriff kollektive Sicherheit stammt aus der Außenpolitik und wurde für eine kooperative Form Konfliktlösung verwendet, wie sie exemplarisch im Vertrag von Locarno zum Ausdruck kam.
Bei technischen Konstruktionen oder Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand der voraussichtlich störungsfreien und gefahrenfreien Funktion. Im technischen Bereich ist „Sicherheit“ oft davon abhängig, wie sie definiert ist oder welcher Grad von Unsicherheit für die Nutzung der technischen Funktion akzeptiert wird.
Ein Modell dafür wäre das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.
Untersuchungen zu Problemen und Lösungen der Sicherheit in der Technik führt die Sicherheitstechnik durch. Die Maßnahmen, mit denen die Sicherheit von technischen Objekten, Anlagen oder Systemen erreicht werden soll, sind im Grunde Spezialfälle zur Gewährleistung entweder von individueller oder kollektiver Sicherheit der beteiligten Menschen, oder sie sind wirtschaftlich motiviert, um z.B. kostspielige Reparaturen oder Produktionsausfälle oder aber rechtlich begründete Sanktionen bei Schadensfällen zu vermeiden.
Häufig stehen jedoch kostenaufwendige Sicherheitsmaßnahmen für den Menschen den wirtschaftlichen Belangen zum Kapitalgewinn entgegen.
Wirtschaftliche Sicherheit bezeichnet einen Zustand, bei dem das Vorhandensein der materiellen oder finanziellen Mittel für die Existenz oder für vorgesehene oder geplanten Abläufe und Vorhaben im vorgesehenen Zeitraum gewährleistet ist. Dies kann sowohl das einzelne Individuum betreffen als auch betriebswirtschaftliche Unternehmen oder ganze Staaten.
Im Bereich Recht, Finanz- und Betriebswirtschaft werden hinterlegte Pfänder oder Kautionen als Sicherheiten bezeichnet.
Um gegen unabweisbare Gefahren gesichert zu sein, können Versicherungen abgeschlossen werden, z.B. Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung erhöht zwar nicht objektiv die Sicherheit, wohl aber kann sie subjektiv zum Sicherheitsgefühl beitragen und im Eintrittsfall eine Behebung oder anderweitigen Ausgleich des Schadens ermöglichen.
Neben den oben angeführten Bedeutungen wird der Begriff Sicherheit umgangssprachlich dazu verwendet, die hohe Wahrscheinlichkeit des Zutreffens einer Aussage oder eines angekündigten Ereignisses zu markieren.


