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Wenn eine organisatorische Einheit sich selbst organisiert, spricht man von Selbstverwaltung. Typische Vertreter sind die deutschen Hochschulen, die ein hohes Maß an Selbstverwaltung aufweisen oder z. B. die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen und Rentenversicherungsträger). Weiterhin stellt jede Gemeinde in Deutschland eine sich selbst verwaltende Körperschaft dar. Dabei wird den Gemeinden die Selbstverwaltung verfassungsrechtlich in Art. 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert (Kommunale Selbstverwaltung).
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Einzelne Aufgaben werden verschiedenen Gremien zugewiesen. Jede Statusgruppe (z. B. Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, sonstige Mitarbeiter, Studenten) bestimmt Wahlvertreter für die jeweiligen Gremien. In der Regel haben die Professoren die Mehrheit, aber es gibt auch Modelle mit sog. Viertelparität, in denen jede Gruppe gleich große Fraktionen entsendet.
Die Gremien geben sich Satzungen, die die Regeln ihrer Arbeitsweisen bestimmen. Es werden auch Kommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt, um sich speziellen Fragen zu widmen. Beschlüsse werden gefasst und ein gewähltes Mitglied zur Umsetzung beauftragt.
Je nach Hochschule und Bundesland sind die Aufgaben unterschiedlich verteilt.
In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre entstanden nach dem Vorbild der Genossenschaften zahlreiche wirtschaftliche Unternehmen, die ohne hierarchische Strukturen funktionieren und von allen Mitarbeitern gleichberechtigt verwaltet werden. "Betrieb in Selbstverwaltung" wurde zu einer Art Markenzeichen für solche Unternehmen. Auch heute existieren solche Betriebe.
Seit einigen Jahren gibt es auch selbstverwaltete Kulturzentren (insbesondere in der linken Szene). Diese lehnen eine Einflussnahme von außen durch Staat und Gesellschaft ab.
Bundesweites Portal für selbstverwaltete Projekte


