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RMS Lusitania

RMS Lusitania
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RMS Lusitania

RMS Lusitania, britischer Passagierdampfer, Jungfernfahrt am 7. September 1907. Mit 239 m Länge, 26,8 m Breite, 31.550 BRT und einer Geschwindigkeit von 25 Knoten das größte und schnellste Passagierschiff seiner Zeit. Für die Cunard-Line bewältigte die Lusitania die Strecke LiverpoolNew York in 4 ½ Tagen, was ihr das Blaue Band einbrachte.

Vorgeschichte der Lusitania: Bereits 1903 schließt die britische Admiralität mit der Schifffahrtsgesellschaft Cunard Steamship Company ein Geheimabkommen zum Bau von zwei Passagierschiffen für Kriegszwecke. Die Admiralität übernimmt sämtliche Kosten, im Gegenzug verpflichtet sich die Cunardlinie, im Kriegsfall ihre gesamte Flotte der Royal Navy zu unterstellen. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurde das Schiff vertragsgemäß der britischen Admiralität unterstellt und am 17. September 1914 als bewaffneter Hilfskreuzer in das britische Flottenregister aufgenommen, nachdem es unter Geheimhaltung am 12. Mai 1913 in einem Liverpooler Trockendock u. a. bereits mit zwölf 15-cm-Schnellfeuerkanonen bestückt worden war, samt dazugehöriger Munition. Neben dem weiter erfolgenden zivilen Passagiertransport wird der Hilfskreuzer auch zur Verschiffung von Munition eingesetzt. Der Munitionstransport wird zwar heute noch gelegentlich bezweifelt, ist aber spätestens seit den Ende der neunziger Jahre erfolgten Tiefseetauchgängen am Wrack u. a. auch durch Video-Aufnahmen zweifelsfrei dokumentiert und somit gesichert. Der Kommandant des deutschen U-Bootes U-20, Kapitänleutnant Walther Schwieger, versenkte die Lusitania am 7. Mai 1915 innerhalb des zum Kriegsgebiet erklärten Meeresabschnitts knapp westlich des britischen Fastnet-Felsens in Kenntnis der Meldung, dass sie zuvor an Pier 54 in New York 1.248 Kisten mit 7,5-cm-Granaten, 4.927 Kisten mit Gewehrpatronen, 2.000 Kisten mit weiterer Munition für Handfeuerwaffen, zusammen etwa 10,5 Tonnen Sprengstoff, für das gegen Deutschland kämpfende England geladen hatte. Die Lusitania versank binnen 18 Minuten vollständig. Dabei kamen 1.198 Menschen, darunter 124 amerikanische Staatsbürger, ums Leben, bis heute eine der größten Schiffskatastrophen der Geschichte. 94 US-Amerikaner wurden von Fischern aus Queens aus der ruhigen See errettet. Die hohe Anzahl an Opfern nahe der südirischen Küste lag unter anderem an konstruktiven Mängeln der Lusitania:

Ergänzend kam hinzu, dass die wahrscheinlich ebenfalls geladene Schießbaumwolle auf Kontakt mit dem Seewasser durch Explosion reagiert haben dürfte. Dies würde Berichte von Überlebenden über eine zweite Explosion an Bord mit der Aussage des Kommandanten von U 20, er habe nur einen Torpedo abgeschossen, in Einklang bringen. Anderen, inzwischen weitgehend widerlegten Theorien zufolge, könnte die zweite Explosion auch durch Kohle- oder Aluminiumstaub ausgelöst worden sein, der durch die Torpedoexplosion aufgewirbelt wurde und somit ein explosives Luft-Gemisch bildete, das kurze Zeit nach dem Torpedotreffer detonierte.

Die Versenkung der Lusitania führte dazu, dass alle in Großbritannien lebenden deutschen und österreichischen Staatsbürger, um eventuelle Spionage und Sabotage zu verhindern, bis zum Ende des Ersten Weltkrieges in Lagern (Lager auf englisch = Internment Camp) interniert wurden.

Der amerikanische Präsident Thomas W. Wilson sandte zwei diplomatische Noten, in denen er Deutschland aufforderte, den uneingeschränkten U-Boot-Kriege zu beenden. Nach längeren Verhandlungen und nach der Versenkung der Arabic (19.8.1915) versprach Deutschland die Bedingungen Wilsons anzunehmen. In dem so entspannten politischen Klima konnte die Wilson seine Neutralitätspolitik weiter verfolgen. Diese war auch wesentliches Thema bei seiner Wiederwahl 1916 (Slogan: "He kept us out of War"). Erst mit der Wiederaufnahme des uneingeschränkten U-Boot-Krieges durch das Deutsche Reich und das Zimmermann-Telegramm änderte sich die öffentliche Meinung in den Vereinigten Staaten. Am 6. April 1917 treten die USA in den Ersten Weltkrieg ein, in der Kriegserklärung Präsident Wilsons wird die Lusitania nicht namentlich erwähnt.

Die britische Admiralität warf dem Kapitän der Lusitania, William Thomas Turner, vor, durch falsches Verhalten und Missachtung von Befehlen zur Versenkung beigetragen zu haben. In dem Gerichtsverfahren des "Board of Trade" unter Vorsitz von Lord Mersey wurde Kapitän Turner rehabilitiert.

Die spätere gerichtliche Würdigung vor dem New Yorker Appellationsgericht ergab Ende Januar 1923 den Richter-Spruch, dass die Lusitania sehr wohl Munition an Bord gehabt hatte und somit die deutsche Versenkung nicht als Seeräuberverbrechen, sondern als eine regelrechte Kriegshandlung anzusehen ist. Die völkerrechtlichen Aspekte des Angriffs werden bis heute dennoch kontrovers diskutiert, ebenso wie die belegbare Theorie, die britische Admiralität habe das Schiff absichtlich in die Schusslinie deutscher U-Boote dirigiert, um die USA in den Krieg zu verwickeln, was den Ausgang des Krieges zu Gunsten der britischen Interessenlage entscheidend beeinflussen musste. Dafür spricht, dass Kapitän Turner am 7. Mai 1915 den Befehl erhält, nicht Liverpool, wie geplant, sondern Queenstown anzulaufen. Dadurch gerät die Lusitania unmittelbar in den Wirkungsraum von U-20, der der britischen Admiralität zuvor durch "Room-40" bekannt war. Zudem hatte man bereits am 5. Mai den britischen Kreuzer "Juno" von seiner Position am Fastnet-Felsen abgezogen, der ab dort den Geleitschutz für die Lusitania übernehmen sollte. Die britische Admiralität übermittelt Turner irreführende Positionsangaben von "U 20" und verschweigt außerdem die Tatsache, dass drei Tage zuvor die Liverpool-Route um die Nordküste Irlands freigegeben worden ist. Die Faktenlage wird von späteren Analysten als "Leiten vor die Torpedorohre deutscher U-Boote" interpretiert, um den Gegner zu einer Tat zu provozieren, die die USA in den Krieg verwickeln soll. Die Akten des Naval Intelligence Department, die sich auf die Lusitania und ihre Ladung beziehen, sind im Navy Records Office in Bath aufbewahrt. Sie befinden sich auch in 2004 noch immer auf der Geheimliste. Als US-Präsident Wilson in zwei Noten von Deutschland verlangt, die Versenkung der Lusitania als Verbrechen zu verurteilen, tritt der amerikanische Außenminister William Jennings Bryan zurück, weil die Note Wilsons den Charakter eines Ultimatums hat und die Vereinigten Staaten in einen Krieg mit Deutschland verwickeln könnte. Nach Bryans Meinung hat Deutschland ein Recht zu verhindern, dass seinen Feinden Kriegsmaterial geliefert wird. Wenn solche Schiffe Passagiere in der Hoffnung an Bord nehmen, dass sie dann nicht angegriffen werden, so sei das kein legitimer Schutz vor einer Zerstörung.

Eine Ergänzung - die seerechtliche Diskussion bei der Lusitania-Kontroverse

Die Lusitania fuhr mit Tarnfarben, die Versenkung erfolgte ohne Vorwarnung durch das getauchte U-Boot, das auf Periskopbefund schoss. Die Kontroverse entzündet sich an der Frage, ob die Versenkung ohne Vorwarnung zulässig war. Seerechtlich gesehen, ob die Lusitania den U-Boot Regeln (cruiser rules) für Passagierschiffe oder denen für Kriegsschiffe unterlag. Ungetarnte Schiffe, Neutrale, Passagierschiffe (liner): die Schiffe durften angehalten und durchsucht werden. Ohne Konterbande = Weiterfahren. Kriegsmaterial: Personen ausbooten, dann versenken. Frachter im Marine- oder Heeresauftrag: Versenken zulässig, aber vorher mit Schuss vor den Bug durch Deckkanone zur Vorwarnung/Ausbooten der Passagiere und Besatzung. Die Lusitania fuhr zum Zeitpunkt des Torpedierens ohne Flagge, ihr Name war mit schwarzer Farbe unkenntlich gemacht, ihre Schornsteine zeigten nicht die Cunard-Reedereifarben, sondern waren einheitlich schwarz gestrichen. Ebenso waren ihre Rettungsboote frisch grau (normal weiß) gestrichen. Die Frage der Schornsteinfarbe bzw. der Rettungsboote war lange umstritten (Logbucheintrag vom U-Boot-Kapitän sei Schutzbehauptung) wurde aber durch Dokumente wie der Brief eines Opfers endgültig geklärt. Dadurch verletzte die Lusitania die cruiser rules. U-20 aber ebenfalls, da es nicht auftauchte und ohne Vorwarnung schoss. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass alle britischen Handelsschiffe Befehl hatten zu fliehen, U-Boote zu rammen bzw. bei Vorhandensein von Schiffsartillerie auch zu beschießen. Es gab auch Gerüchte über als Hilfskreuzer in Marinedienste genommene Passagierschiffe, die sich weiter als Passagierschiffe ausgaben, jedoch in Wirklichkeit bewaffnete Truppentransporter oder gar getarnte bewaffnete U-Bootjäger waren. Vermeintlich war Schwieger nur um die Sicherheit seiner Männer besorgt und wollte das Risiko des Auftauchens nicht übernehmen. Nach der Argumentation von Preston bedeutete die Versenkung eines Liners ohne Auftauchen / Vorwarnung ein Verbrechen.

Bailey und Ryan stimmen zu, dass die Lusitania zu den cruiser rules berechtigt war, dass diese Regeln aber nicht anwendbar seien, wenn ein Schiff im Konvoi, bewaffnet fuhr bzw. Widerstand leistete oder flüchtete (Flucht galt als Form des Widerstands). Nichts davon traf auf die Lusitania zu. Allerdings hatten die Kapitäne britischer Schiffe den Geheimbefehl, bei Sichten eines dt. U-Bootes zu flüchten. Aus deutscher Sicht hatte Kapitän Turner von der Lusitania sein Schiff in ein flüchtendes Schiff verwandelt, mit oder ohne Vorwarnung eines U-Bootes. Außerdem hatten die selben geheimen Anweisungen in gewisser Weise sein Schiff in eine Offensivwaffe umgewandet, da er Anweisungen zum Rammen bzw. Rammversuche bei U-Booten hatte. Bailey/Ryan argumentieren, dass diese Rammtaktik den Status eines unbewaffneten Handelsschiffes de facto in ein offensives bewaffnetes Kriegsschiff ändern würden. Die Existenz dieser Rammtaktik-Geheimbefehle würde die Lusitania zu einer Handelsweise wie ein Kriegsschiff zwingen, so dass Torpedieren ohne Vorwarnen aus deutscher Sicht berechtigt sei. - Das ist der Stand der Kontroverse, alle Fakten liegen damit offen.

Literatur

Weblinks





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