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Die Republik (von lat. res publica (die öffentliche sache) ist ein Regierungssystem, in dem die Bürger durch eine Volksabstimmung das Staatsoberhaupt und Abgeordnete ernennen, die die Ansichten der allgemeinen Öffentlichkeit vertreten.
Das Konzept der Republik erschien zum ersten Mal im antiken Rom, wo die Provinzen gewählte Volksvertreter zum Senat sandten, der alle römischen Länder regierte. Sowohl das Staatsoberhaupt, wie auch die örtlichen Vertreter werden in einer Republik gewählt.
Für gewöhnlich wird, anders als in einer Monarchie keinerlei politische Position durch Geburtsrecht oder göttlichem Recht gewährt. Die Republik wird somit als Gegenmodell zur Monarchie verstanden, in der das Staatsoberhaupt auf Lebenszeit eingesetzt wird. Republiken bieten daher ihren Bürgern große persönliche, finanzielle und politische Freiheiten.
Der Hauptunterschied mit einer wahren Demokratie besteht darin, daß diese ihren abstimmenden Bürgern die Teilnahme an allen politischen Entscheidungen erlaubt, während in einer reprsäntativen Republik die Ansichten und Meinungen der Bevölkerung in der Körperschaft von gewählten Vertretern repräsentiert sind. Entscheidungen in einer represäntativen Republik ergeben sich vielmer aus einem Konsens der verschieden Öffentlichen ansichten.
Heute wird der Begriff Republik nicht mehr trennscharf verwendet. Eine Vielzahl von Staaten bezeichnen sich als Republik, auch wenn das Staatsoberhaupt (faktisch) auf Lebenszeit regiert oder das Politische System kaum Machtschranken kennt (Beispiele sind einige Diktaturen und ehemalige Staaten des Ostblocks).
Wird die Regierung durch eine privilegierte Minderheit gewählt, wird die Staatsform aristokratische Republik genannt. Wird die Herrschaft durch das Volk gewählt, nennt man die Staatsform demokratische Republik. Viele nichtdemokratische Staaten mit einem starken Präsidenten nennt man Präsidialrepubliken. Staaten mit hohem islamischen Bevölkerungsanteil nennen die Staatsform ihres Politischen Systems oft Islamische Republik.
In Deutschland war der Begriff Freistaat lange als Synonym für Republik gebräuchlich. Die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen führen dieses Wort noch als Namensbestandteil.
Nach der Weimarer Verfassung war das republikanische Prinzip in Art. 1 Abs. 1 WRV verankert. Es war symbolisch die Abkehr vom überkommenen Kaiserreich. Der republikanische Gedanke ist in allen Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Das Grundgesetz nennt das republikanische Prinzip nicht explizit. Es wird vielmehr in Art. 20 Abs. 1 GG hineingelesen ("Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.") und durch Art. 28 Abs. 1 GG konkretisiert. Eine Definition des Begriffes ist kaum möglich, zu sehr werden die Vorstellungen vom Begriff der "Republik" heute von den Begriffen der "Demokratie" und des "Rechtsstaats" überdeckt. Die deutsche Verfassung sieht das republikanische Prinzip jedoch nicht ohne Funktion: In Verbindung mit der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG ist die Monarchie auf Dauer ausgeschlossen.
In Russland bezeichnet man mit Republik diejenigen Gliedstaaten, die ein höchstmögliches Maß an Autonomie genießen (siehe auch: Verwaltungsgliederung Russlands).
Siehe auch: Regierungsform, Römische Republik, Demokratie


