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Promotion (Doktor)

Die Promotion ist in Deutschland eine akademische Prüfung, die die Befähigung zu eigenständiger Forschung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung nachweist. Sie ist in Deutschland eine Voraussetzung für die Habilitation oder für die Beschäftigung als Professor oder zunächst als Juniorprofessor. In Österreich versteht man unter Promotion lediglich die feierliche Verleihung des Doktorgrades, nicht eine Prüfung oder das Doktoratsstudium selbst.

Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen. Im Gegensatz dazu weist die nach der Promotion mögliche Habilitation die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.


Inhaltsverzeichnis

Promotionsverfahren


Allgemeines

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Promotionsurkunde( 70 x 51 cm) auf Büttenpapier für Friedrich Hopfner vom 13. Januar 1905 von der Karls-Universität Prag.

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Textarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. durch eine von ihr eingesetzte Kommission erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation). Diese mündliche Verteidigung seiner Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt. Das Promotionsverfahren ist nach der Gesamtbewertung abgeschlossen; meist ist der Doktorand allerdings erst berechtigt, den Doktortitel zu führen, nachdem er die Publikation seiner Dissertation nachgewiesen hat. Zum Verfahren muss auf die individuellen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten hingewiesen werden.

Im Rahmen des laufenden Bologna-Prozesses wurde auch eine Aussage zu den "doctoral studies" getroffen. Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor-Grad bzw. Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Doktor-Grades zu rechnen. Abzuwarten bleibt allerdings die Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen 2005.

Ablauf

Der Ablauf eines Promotionsverfahrens wird in der Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches festgelegt. In der Regel enthält er die folgenden Schritte:

  1. Geeigneter Studienabschluss (in der Regel gutes bis sehr gutes Examen),
  2. Wahl eines Betreuers ("Doktorvater oder Doktormutter"),
  3. Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss einer Fakultät an einer Universität,
  4. Annahme als Promotionsstudent,
  5. Anfertigung der Dissertation. Dies nimmt in der Regel zwei bis fünf Jahre in Anspruch. Das fertige Werk umfasst je nach Fachrichtung zwischen 25 und mehreren hundert Textseiten. In dieser Zeit sind unter Umständen:
  6. Einreichen der Dissertation beim Promotionsausschuss,
  7. Erstellung von Gutachten durch die Opponenten,
  8. Mündliche und öffentliche Verteidigung (Disputation) und/oder Rigorosum,
  9. Vorbereitung der Doktorarbeit zur wissenschaftlichen Publikation,
  10. Einholung der Druckgenehmigung (Imprimatur), sofern noch nicht erteilt (bei theologischen Arbeiten muss eventuell noch eine kirchliche Billigung eingeholt werden [Nihil obstat, lat. 'Nichts steht im Weg']),
  11. Publikation einschließlich Ablieferung von Pflichtexemplaren bei den Bibliotheken. Einige Fakultäten erlauben auch die Veröffentlichung der Dissertation durch Publikation im Internet.

Bewertung

Die Gesamtbewertung der Promotionsleistung erfolgt – regional unterschiedlich und mit unterschiedlichen Bedeutungen- häufig mit lateinischen Noten:

Zusätzlich kann die Arbeit ein Prädikat erhalten. Auch hierfür gibt es lateinische Noten:

Weblinks






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