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Vorsicht: Der Begriff Partisan sollte nicht mit der Partisane (Waffe) verwechselt werden.
Ein Partisan (von italienisch partigiano Parteigänger) ist ein nicht zu den regulären Streitkräften gehörender bewaffneter Kämpfer. Der Partisan hat keine Uniform, ansonsten zählt er gemäß Kriegsrecht zu den regulären Streitkräften. Wesentliches Merkmal des Partisanen ist der Partisanenkampf ist ein Verteidigungskrieg gegen Eroberer, Besatzer oder Kolonialisten. Auch in Bürgerkriegen oder anderen innerstaatlichen Konfliken treten Partisanen als Partei auf. Meist verfechten Partisanen einen zumindest partiell entwickelten nationalen Befreiungsanspruch.
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Partisanen führen Kampfhandlungen auf vom Feind besetzten Gebiet durch. Sie sind im allgemeinen nur mit leichten Waffen ausgerüstet. Zu den von Partisanen durchgeführten Operationen zählen Sabotageakte, Spionage, Angriffe auf kleinere militärische Verbände des Feindes und Bekämpfung von Kollaborateuren. Partisanen operieren meistens aus der Zivilbevölkerung heraus.
Partisanen sind irreguläre Truppen, die sich freiwillig und häufig spontan zusammenschließen, um einen gemeinsamen Gegner gewaltsam zu besiegen. Die Grenze zu regulären Truppen einerseits und zum Terrorismus andererseits sind dabei fließend und häufig eine Frage des Standpunktes.
Üblicherweise kämpfen Partisanen gegen einen überlegenen Gegner und entgrenzen den Krieg, in dem sie den Gegner in "kampffreien" Zeiten und Zonen, also im Hinterland und auf dem Marsch und während der Rast angreifen.
Partisanen kämpfen nur für eigene, unmittelbare Interessen, meist nur innerhalb ihres Staates und oft nur innerhalb ihrer Region. Einen Angriffskrieg mit Partisanen zu führen ist unmöglich, in fremden Gebieten entfällt der größte Vorteil der Partisanen - die genaue Ortskenntnis und die Möglichkeit, in der Bevölkerung unterzutauchen.
Das Auftreten von Partisanen brutalisiert den Krieg gewaltig, da deren Kampf aus dem Hinterhalt für reguläre Soldaten als besonders grausam erscheint und bei der Partisanenbekämpfung unweigerlich unschuldige Zivilisten leiden müssen.
Partisanen können trotz militärischer Niederlage politisch siegen, weil sie die finanziellen Kosten des Krieges für ihre Gegner unverhältnis stark erhöhen, und ihn so zum Rückzug zwingen. (Dies erklärt z.B. den Sieg der Vietcong im Vietnamkrieg.
Parisanen können aus anderen Ländern unterstützt werden (etwa der französische Maquis von Großbritannien). Diese nennt man "Interessierte Dritte" und nicht Verbündete, es kaum gemeinsame Interessen gibt und weil feste Bündnisse nicht zur Parisanentaktik passen
Der rechtliche Status von Partisanen wird vom Kriegsvölkerrecht kodifiziert und unterscheidet nicht zwischen Partisanen als irreguläre Kämpfer oder Partisanen als Kombattanten. Besonders problematisch ist die Bewertung von Taten, die als normales Verbrechen (z.B. Mord) und als kriegerische Handlung eingestuft werden können. Prinzipiell gibt es folgende Auffassungen:
Nach dieser Ansicht sind Partisanen irreguläre Kämpfer. Partisanen verletzen in der Regel geltendes Kriegsrecht, das zur Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten u.a. Uniformen, das sichtbare Tragen von Waffen usw. zwingend vorschreibt. Dies dient zum Schutz der nicht-uniformierten Zivilisten, denn nach Kriegsrecht ist es es einer Armee verboten, Zivilisten anzugreifen. Umgekehrt folgt daraus, dass Zivilisten aber auch keine Armeeangehörigen angreifen dürfen. Das beiderseitige Angriffsverbot, Nicht-Uniformierte gegen Soldaten und Soldat gegen Nicht-Uniformierte geht von der Überlegung aus, dass sich beides nicht voneinander trennen läßt.
Handelt eine der beiden Parteien gegen dieses im Kriegsrecht definierte Angriffsverbot, tritt nach üblicher Sicht das Recht auf Selbstverteidigung an seine Stelle. Werden Soldaten also von Nicht-Uniformierten angegriffen, dürfen sie mit den ihnen zur Verfügung stehenden Waffen zurückschlagen - meistens nicht sehr selektiv zum Schaden unbeteiligter Zivilisten. Dies ist dann besonders verständlich, wenn sich Partisanen als Zivilisten tarnen. Übergriffe von nicht-uniformierten auf Soldaten führen in der Tat fast immer zu militärischen Gegenschlägen, die durch die damit verbundenen Emotionen und die zur Verfügung stehenden Waffen fürchterlich enden. Diese Gegenschläge entspringen dem natürlichem Recht auf Selbstverteidigung und entsprechen durchaus dem natürlichen Empfinden der angegriffenen Soldaten. Verfechter dieser Ansicht postulieren eine universelle Gültigkeit des Rechts auf Selbstverteidigung.
Oftmals wird jedoch versucht, mit diesem angenommenen Bruch des Kriegsrechts Übergriffe und Verbrechen der Besatzungsmacht an Zivilisten zu rechtfertigen. Deshalb muss betont werden, dass militärische Schläge gegen nicht-uniformierte nur dann dem Recht auf Selbstverteidigung entsprechen, wenn ein wenigstens indirekter Zusammenhang des betroffenen Personenkreises zur Partisanentätigkeit hergestellt werden kann.
Nach dieser Meinung sind Partisanen Kombattanten und geniessen damit den Schutz des Kriegsrechts, insbesondere sind Erschiessungen von gefangengenommenen Partisanen Kriegsverbrechen. Diese Ansicht wird damit begründet, dass Angriffskriege dem Völkerrecht widersprechen oder aus moralischen Erwägungen illegal sind und damit der Aggressor auch mit Mitteln des Partisanenkriegs bekämpft werden darf.
In der Verteidigungsdoktrin der Roten Armee war der Partisanenkampf seit Mitte der 1930er Jahre fest eingeplant. In der Jugoslawischen Armee wurde der Partisanenkampf nach 1945 zur Hauptstrategie erhoben.


