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Die Pandekten (lat. Digesten, wörtlich: Gesammeltes) sind eine Zusammenstellung aus den Werken römischer Rechtsgelehrter; sie bilden den wichtigsten Teil des römischen Rechts (siehe Corpus iuris civilis). Die Methode, mit der diese Texte in Deutschland im 19. Jahrhundert betrachtet wurden, ist die Pandektenwissenschaft.
Das BGB ist unter anderem ein Ergebnis der Pandektenwissenschaft des 19. Jahrhunderts.
Siehe auch: Corpus iuris civilis


