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Österreich-Ungarn (1867-1918) (k.[aiserliche] und k.[önigliche] Monarchie) war eine Doppel-Monarchie und ein Vielvölkerstaat in Mitteleuropa.
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Österreich-Ungarn wurde mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich am 8. Juni 1867 gegründet. Dieser Vertrag sicherte die Gleichberechtigung im staatsrechtlichen Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn bis zum Ende des ersten Weltkrieges.
Nach der Niederlage gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz (1866) und der darauf folgenden Auflösung des Deutschen Bundes sah sich die habsburgische Monarchie genötigt, sich mit den Ungarn zu verständigen. Deren Unabhängigkeitsbestrebungen waren im August 1849 mit Unterstützung Russlands massiv unterdrückt worden. Die Doppelmonarchie war ein Zusammenschluss der gleichberechigten Staaten Österreich und Ungarn, deren Außenpolitik, Außenhandel und Militär aber gemeinsam war und die ein gemeinsames Staatsoberhaupt als konstitutionelle Monarchie hatten. Bezeichnet wurde dies als Realunion.
Bereits bei der Gründung Österreich-Ungarns gab es massive Kritik, dass die anderen Völker des Reiches, insbesondere die Slawen nicht ebenfalls berücksichtigt wurden. Dies führte später immer wieder zu Spannungen. Erst Anfang Oktober 1918, knapp vor Ende des ersten Weltkriegs, versuchte Karl I. mit dem Völkermanifest auch den anderen Nationalitäten gleiche Rechte zu geben. Mit der Niederlage Österreich-Ungarns weniger als einen Monat später und der Erklärung der Selbstständigkeit der Tschechoslowakei, Polens und dem Anschluss der meisten anderen Gebiete an schon bestehende Staaten löste sich die Doppelmonarchie jedoch de facto auf.
Die Grenze zwischen den beiden Staaten war streckenweise die Leitha. Daraus leiten sich die Bezeichnungen Cisleithanien ("Land diesseits der Leitha") für die westliche Reichshälfte (offiziell: Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder) und Transleithanien ("Land jenseits der Leitha") für die östliche Reichshälfte (offiziell: Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone) ab. Darüber hinaus existierte das von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltete Gebiet von Bosnien und Herzegowina, welches 1878 besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert wurde. Die einzelnen Bestandteile waren die Kronländer:
Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn (im eigenen Recht und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde). Daraus folgte, dass der Monarch in Ungarn auch zum König gekrönt wurde.
Die Reichseinheit wurde neben der Personalunion auch durch drei gemeinsame Ministerien ausgedrückt (Außen-, Kriegs- und Finanzministerium); diese Konstruktion wird als Realunion bezeichnet. Alle Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wurden als "k. u. k." (kaiserlich und königlich) bezeichnet. Die nationalen Regierung von Cisleithanien wurde nur mit "k. k." ("kaiserlich-königlich"), die von Transleithanien mit "m. kir." (magyar királyi) oder "kgl. ung." ("königlich ungarisch") bezeichnet.


