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Das Oberkommando der Wehrmacht (kurz: OKW) war die höchste deutsche militärische Planungs- und Verwaltungsbehörde im Zweiten Weltkrieg.
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Hervorgegangen ist das OKW im Zuge der Blomberg-Fritsch-Krise aus dem Wehrmachtsamt im Reichskriegsministerium.
Die rechtliche Grundlage beruht auf einem Erlass Hitlers vom 4. Februar 1938. Darin heißt es:
Erlaß über die Führung der Wehrmacht
vom 4. Februar 1938.
Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus.
Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als "Oberkommando der Wehrmacht" und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtsamts als "Chef des Oberkommandos der Wehrmacht". Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt.
Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.
Berlin, den 4. Februar 1938
Chef der Behörde während der gesamten Dauer ihrer Existenz war der spätere Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel.
Das OKW hatte keine unmittelbare Befehls- oder Kommandogewalt über die Führungsstäbe der drei Wehrmachtsteile (OKH, OKL, OKM).
Das OKW gliederte sich in 6 Abteilungen (Ämter):
Außderdem waren das Reichskriegsgericht und das Reichsfürsorge- und Versorgungsgericht dem OKW organisatorisch zugeordnet.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden des Oberkommandos der Wehrmacht wurden sowohl beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als auch beim einem Nürnberger Folgeprozess angeklagt. Das Gericht verzichtete darauf festzustellen, das das OKW als solches eine verbrecherische Organisation dargestellt hat.
Siehe auch:


