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Ein Oberbefehlshaber übt über die gesamten Streitkräfte eines Landes die höchste Kommandogewalt aus, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft. Im Kriegsfall wird auch der Kommandeur eines militärischen Großverbands - ab Armee - als Oberbefehlshaber bezeichnet.
Oft hat das Staatsoberhaupt auch die Funktion des Oberbefehlshabers. In Deutschland hat in Friedenszeiten laut §65a(1) GG der Verteidigungsminister die Befehls- und Kommandogewalt inne. Sobald nach §115a GG der Verteidigungsfall festgestellt wird, geht laut §115b GG die Kommandogewalt auf den Bundeskanzler als neuen Oberbefehlshaber über.


