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Lex specialis

Unter lex specialis versteht man ein besonderes, ein spezielles Gesetz, das dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht. Das besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz (lex specialis derogat legi generali). Die Spezialität des Gesetzes kann sich z. B. daraus ergeben, dass es nur einen bestimmten Sachbereich regelt, während das allgemeine Gesetz für mehrere Bereiche gilt (z. B. ist das Versammlungsgesetz spezieller als das allgemeine Polizeigesetz).


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