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Lex Salica

Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae) wurde 507-511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. verfasst, womit sie eines der ältesten Gesetzbücher ist. Erstmals wurden alte mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten schriftlich niedergelegt. Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige - sofern er freier Bürger war - fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Unfreie dagegen, die kein Geld besaßen, wurden mit Körperstrafen wie Hieben, Rutenschlägen in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.

Dabei unterschieden sich die Strafen je nachdem, wer geschädigt wurde. Beispielsweise stand auf Ermordung eines Römers eine Geldstrafe in Höhe von 67,5 Schillingen aus, während die Tötung eines freien Franken mit 200 Schillingen geahndet wurde. Direkt modern mutet an, das sogar Geldbußen für Beschimpfungen erwähnt wurden, bei denen z.B. das Wort "Hure" mit 45 Schillingen am höchsten bestraft wurde.

Des weiteren enthielt die Lex Salica auch Bestimmungen über das Erbrecht und die Gerichtsordnung.





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