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Landtag

Der Begriff Landtag bezeichnet

  1. in Deutschland heute das Parlament eines Bundeslandes. Siehe Landesparlament
  2. in Österreich das Abgeordnetenhaus eines Bundeslandes. Siehe Landtag (Österreich)
  3. in Südtirol und im Trentino den Provinzialrat.
  4. Das Parlament des Fürstentums Liechtenstein
  5. die seit dem 15. oder 16. Jahrhundert in Deutschland betehenden Versammlungen der Landstände. Sie wurden von den Landesherren einberufen. In diesem Sinne auch die Landesversammlungen nichtdeutscher Territorien, z.B.: Sabor (Kroatien), Sněm (Böhmen, Mähren, Fürstentümer Ratibor und Techen in Schlesien). siehe Landtag (historisch)
  6. in der Sprache der Seeleute den Tag des Landganges

Siehe auch: Föderalismus, Grundgesetz


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