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In Deutschland ist eine Landeskirche in der Regel ein territorial abgegrenzter Zusammenschluss von evangelischen volkskirchlichen Gemeinden. Der Begriff rührt daher, dass es ursprünglich die Kirche für ein ganzes Land war, das heißt einen Gliedstaat des Deutschen Reiches.
Früher galt nämlich der Slogan "wes Brot ich ess, des Lied ich sing" (cuius regio, eius religio), das heißt, die Untertanen eines Volkes mussten der Religion angehören, welcher auch der Herrscher (Graf, Herzog etc.) angehörte. Trat also ein Markgraf zur Reformation über, so wurde sein ganzes Land protestantisch, so geschehen zum Beispiel in der Markgrafschaft Baden-Durlach. Der Markgraf war somit auch "Oberhaupt" der protestantischen Landeskirche in Baden. Erst später wurde diese Regelung gelockert, trat ein Herrscher wieder zum Katholizismus über, so wurde nicht automatisch das ganze Volk wieder katholisch (siehe August der Starke, Kurfürst von Sachsen).
Die heutigen Grenzen der in Deutschland existierenden 23 evangelischen Landeskirchen sind vielerorts noch identisch mit den früheren Ländern des deutschen Kaiserreichs, wie es bis 1918 bestand. So umfasst beispielsweise das Gebiet der "Evangelischen Kirche im Rheinland" die frühere preußische Rheinprovinz, welche heute auf mehrere Bundesländer aufgeteilt ist. Das Gebiet der Kirche blieb jedoch nahezu unverändert. Auch bei den anderen Landeskirchen gab es lediglich geringe Grenzkorrekturen. Die größte Veränderung gab es im heutigen Schleswig-Holstein, wo in den 1970er Jahren mehrere kleine Landeskirchen zu einer Landeskirche fusionierten. Die 23 Landeskirchen arbeiten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), einem "Dachverband", der seinen Sitz in Hannover hat, zusammen.
Folgende typischen Ämter und Institutionen der Landeskirche gibt es bis heute:
In der Schweiz ist die kirchliche Gesetzgebung kantonal geregelt. Bis auf die Kantone Neuenburg und Genf kennen alle Kantone öffentlich-rechtliche anerkannte Kirchen. Dazu gehören in allen Kantonen die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche, in einigen Kantonen auch die christkatholische Kirche. Diese drei Kirchen werden auch als Landeskirchen bezeichnet. In den Kantonen Basel-Stadt, Freiburg und St. Gallen sind die israelitischen Gemeinden den Landeskirchen gleichgestellt 1 2.
Aus historischen Gründen gibt es im Wesentlichen vier Formen der öffentlich-rechtlichen Anerkennung:
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche | Rheinland | Sachsen | Kirchenprovinz Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Westfalen | Württemberg


