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Konkordienformel

Die Konkordienformel (lat. Formula concordiae, Eintrachtsformel, auch das Bergische Buch), ist die letzte symbolische Schrift der lutherischen Kirche. Sie entstand 1577 auf Veranlassung des Kurfürsten August von Sachsen. Sie sollte die Zerwürfnisse beilegen, welche nach Luthers Tod 1546 dadurch entstanden waren, dass namentlich Kursachsen der milden Melanchthonschen Richtung (Philippinismus) folgte, während Niedersachsen und Württemberg streng lutherisch blieben. Zunächst wurde auf einem 1576 zu Torgau, dem damaligen sächsischen Regierungssitz gehaltenen Konvent, an dem Jakob Andreae aus Tübingen, Martin Chemnitz aus Braunschweig, David Chyträus, Andreas Musculus und Christoph Körner aus Frankfurt (Oder) teilnahmen, auf Grund der von Andreae 1574 entworfenen schwäbisch-sächsischen Konkordie und der so genannten Maulbronner Formel von 1576 das so genannte Torgauer Buch vollendet, dieses aber nach dem Einlaufen zahlreicher Gutachten in Klosterberge bei Magdeburg 1577 von den erwähnten Theologen, zu denen noch Nikolaus Selneccer aus Leipzig kam, abermals umgearbeitet und nun das Bergische Buch oder die Konkordienformel genannt. Durch diese Formel wurde jede Annäherung an die reformierte Kirche unmöglich gemacht. Kirchliche Anerkennung erhielt dieselbe in Kursachsen, Kurbrandenburg, Kurpfalz, 20 Herzogtümern, 24 Grafschaften und 35 Reichsstädten. Verworfen dagegen wurde sie in Hessen, Zweibrücken, Anhalt, Pommern (Land), Holstein, Dänemark, Schweden, Nürnberg, Straßburg, Magdeburg.

Die Konkordienformel ist ursprünglich deutsch abgefasst und erst später von Andreas Osiander ins Lateinische übersetzt worden. Der erste Teil, Epitome genannt, enthält in elf Artikeln die Beurteilung und Entscheidung der bisher streitigen Lehrpunkte und zwar so, dass die Streitfrage (status controversiae) dargelegt, die rechtgläubige Auffassung des streitigen Punktes in der so genannten Affirmativa bündig zusammengefasst, endlich die ihr entgegenstehende Lehre in der Negutiva oder Antithesis ihren Hauptpunkten nach bezeichnet und sofort verworfen und verdammt wird. Der zweite Teil, Solida declaratio genannt, erörtert dieselben Artikel im Zusammenhang und ist eigentlich das Torgauer Buch nach den Veränderungen, welche man darin in Klosterberge getroffen hatte. Die Konkordienformel wurde in das 1580 erschienene Konkordienbuch aufgenommen.

Alle Pfarrer in Kursachsen mussten ein Bekenntnis zur Konkordienformel ablegen. Es kursierte ein Vers:

 Schreibt, lieber Herre, schreibt,
 dass Ihr bei der Pfarre bleibt.

Artikel der Konkordienformel

Artikel 1 Von der Erbsünde De peccato originis.
Artikel 2 Vom freien Willen De libero arbitrio.
Artikel 3 Von der Gerechtigkeit vor Gott De iustitia fidei coram deo.
Artikel 4 Von guten Werken De bonis operibus.
Artikel 5 Von Gesetz und Evangelium De lege et evangelio.
Artikel 6 Vom dritten Gebrauch des Gesetzes De tertio usu legis.
Artikel 7 Vom heiligen Abendmahl Christi De coena domini.
Artikel 8 Von der Person Christi De persona Christi.
Artikel 9 Von der Höllenfahrt Christi De descensu Christi ad inferos.
Artikel 10 Von Kirchengebräuchen De ceremoniis ecclesiasticis
Artikel 11 Von der ewigen Vorsehung und Wahl Gottes De aeterna praedestinatione Dei
Artikel 12 Von anderen Rotten und Sekten De aliis haeresibus et sectis.


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