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Der Innenminister ist der Leiter eines Ministeriums (Innenministerium), das sich um innere Angelegenheiten (die Verwaltung eines Landes/Kantons wie z.B. Innere Sicherheit, Sport) auf länder-/kantons- oder nationaler Ebene kümmert.
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In Deutschland leitet er das Bundesministerium des Innern. Sowohl in den Ländern als auch im Bund ist der Posten in den Regierungen eingerichtet. In den Stadtstaaten mit Senatsverfassung (Hamburg, Bremen und Berlin) heißt der Innenminister "Innensenator" oder "Senator des Inneren".
Der Innenminister leitet wie jeder andere Minister sein Ressort in eigener Verantwortung, ist aber dem Regierungschef (Bundeskanzler oder Ministerpräsident) infolge dessen Richtlinienkompetenz unterworfen. Ihm kann in den Bundesländern eine weitere Verwaltungsebene nachgeordnet sein: die Regierungspräsidien.
Der Bundesminister des Inneren ist gegenüber den Innenministern der Länder in Bundesangelegenheiten weisungsbefugt.
In der Schweiz entspricht der Vorsteher des Departements des Innern im Bundesrat oder in einem Kanton dem Innenminister.
Am 10. Dezember 2004 erklärt Ernst Strasser seinen sofortigen Rücktritt, um aus Gründen der persönlichen Lebensplanung in die Privatwirtschaft zu wechseln. Zum Nachfolger wurde tags darauf Verteidigungsminister Günther Platter von Bundespräsident Heinz Fischer angelobt.


