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Gremium

Der Begriff Gremium bezeichnet die Zusammensetzung einer Gruppe (Ausschuss, Kollegien) von Personen, die sich zum Zweck der Beratung über einen speziellen Themenkomplex bzw. der Beschlussfassung über diesen Themenbereich bildet. Das Gremium bekommt für die Erledigung dieser Aufgaben bestimmte Funktionen delegiert. Gremien können in der Privatwirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung jeweils ad-hoc als auch permanent gebildet werden. Sie sind durch eine flache Organisation gekennzeichnet. Das Wort GREMIUM geht zurück auf das lateinische Worte gremium, das Schoß, Armvoll, Bündel, Mitte bedeutet. Plural: Gremien.

Gremien werden meist für bestimmte Aufgaben mit zeitlich befristeten Arbeitsschwerpunkten gebildet. Gremien nehmen Entscheidungsaufgaben, Informationsaufgaben, Beratungsaufgaben oder Ausführungsaufgaben wahr.

Der Vorteil des Gremiums ist vor allem, dass die Problemstellungen von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet und gelöste werden können, was jedoch auch dazu führt, dass Entscheidungsfindungsprozesse lange dauern und Kompromisse zwischen den Mitgliedern getroffen werden müssen.

Beispiele: Internationale Arbeitsgemeinschaft Knochentumoren, Europäischer Konvent, Österreichischer Musikrat, Gutachtergremien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Kuratorium der Universität Potsdam, Frauengremium des Fachbereiches Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität Berlin, Österreichisches Hebammengremium, Präsidium, Ältestenrat und Ausschüsse des Deutschen Bundestages.




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