Gemeinde
Der Begriff Gemeinde (v. althochdt. gimeinida)
bezeichnet ein gesellschaftliches Gebilde.
Gemeinde wird heute gebraucht als
- ein allgemeiner Ausdruck für Ortschaft, Stadt, Großgemeinde oder Dorf,
- die unterste Verwaltungseinheit (Gebietskörperschaft) eines Staates (siehe hierzu auch
Gemeindearten) oder die Gesamtheit ihrer Einwohner,
- in der Schweiz allgemeiner Ausdruck für die unterste politische
Organisationsebene im Gegensatz zu Eidgenossenschaft und Kanton. Man spricht dann von der Politischen Gemeinde (auch Munizipalgemeinde, Einwohnergemeinde) daneben existieren noch
vereinzelt Zivilgemeinden als Träger der Dorfgerechtigkeiten, Ortsbürgergemeinden bzw.
Burgergemeinden, Korporationen, Schulgemeinden und Kirchgemeinden. In früheren
Zeiten waren die Armengemeinden
von den Politischen Gemeinden getrennt. Siehe Gemeinden der Schweiz
- in Österreich für die kleinste politische und auch verwaltungstechnische Einheit. Rechtlich ist eine kleine der großen Gemeinde gleichgestellt.
(Ausgenommen Statutarstädte). Neben der Staatsbürgerschaft ist nur der ordentliche Wohnsitz in
einer bestimmten Gemeinde maßgebend für das Wahlrecht. Siehe Gemeinde (Österreich)
- eine lokale christliche Kirche (Kirchengemeinde) oder die Gesamtheit ihrer Mitglieder,
- die Anhängerschaft eines
Künstlers (Gemeinde des Dichters).
Siehe auch
Literatur
- Georg Weber, Renate Weber (Hrsg.): Zugänge zur Gemeinde. Böhlau, Köln 2000, ISBN 3-412-05798-3
Weblinks

