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Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Zusammenschluss 25 europäischer Staaten mit einer Gesamteinwohnerzahl von 455 Millionen Menschen. Sie stellt - gemessen am Bruttoinlandsprodukt - den größten Wirtschaftsraum der Welt dar.
| Inhaltsverzeichnis |
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4.1 Beitrittskandidaten 5.1 Die erste Säule: Die Europäischen
Gemeinschaften 5.2 Zweite und dritte Säule: GASP und PJZS |
siehe Hauptartikel Geschichte der Europäischen Union
Die Europäische Union entwickelte sich aus der am 18. April 1951 gegründeten Montanunion der Länder Belgien, Westdeutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. Ihre Mitglieder gründeten mit den Römischen Verträgen 1957 dann Euratom und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, deren wichtigstes Ziel das Errichten einer Zollunion war.
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Union, und die Anzahl der Mitglieder wuchs stark an. Besondere Meilensteine in der Entwicklung der Europäischen Union sind die Einheitliche Europäische Akte 1987, der Vertrag von Maastricht 1992, der unter anderem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Einführung des Euro begründete, sowie die Arbeit des Europäischen Konvents für eine Europäische Verfassung (die jedoch noch nicht ratifiziert wurde).
Im Mai 2004 wurde die Union von 15 auf 25 Mitglieder erweitert.
Die Europäische Union reicht von Finnland im Norden, von Irland im Westen, Zypern im Süden und Osten und umfasst im europäischen Kerngebiet 4 Zeitzonen.
Nach Untersuchungen des Nationalen Geografieinstituts Frankreichs (www.ign.fr) liegt die geografische Mitte der EU beim Ort Kleinmaischeid im Westerwald. Die genaue Lage wurde mit 50° 31' 31" nördlicher Breite und 7° 35' 50" östlicher Länge angegeben. Nach Angaben von Eurostat und Gisco (Geografisches Informations-System der Europäischen Kommission) ist eine Angabe des Zentrums der EU allerdings nicht möglich.
In der heutigen EU werden 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe der EU kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und respektieren.
Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gemacht werden; alle Reden werden in alle Amtssprachen übersetzt.
Siehe auch: Amtssprachen der Europäischen Union
| Land | Beitrittsjahr | Bevölkerung (Mio.) | Fläche (km²) | BIP (Mrd. Euro) 2003 | BIP pro Kopf (Euro) | BIP pro Kopf in KKS (EU15=100) | Sitze '04 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Belgien | 1958 | 10,4 | 30510 | 267,5 | 25719 | 104,3 | 22 |
| Dänemark | 1973 | 5,4 | 43094 | 187,8 | 34787 | 110,5 | 14 |
| Deutschland | 1958/1990 | 82,4 | 357021 | 2129,2 | 25840 | 96,8 | 99 |
| Vereinigtes Königreich | 1973 | 59,3 | 244820 | 1588,7 | 26791 | 109,8 | 78 |
| Finnland | 1995 | 5,2 | 337030 | 143,4 | 27581 | 99,2 | 14 |
| Frankreich | 1958 | 59,6 | 547030 | 1557,2 | 26128 | 101,8 | 78 |
| Griechenland | 1981 | 11,0 | 131940 | 153,5 | 13951 | 73,8 | 24 |
| Irland | 1973 | 4,0 | 70280 | 131,9 | 32981 | 118,2 | 13 |
| Italien | 1958 | 57,3 | 301320 | 1300,9 | 22704 | 95,7 | 78 |
| Spanien | 1986 | 41,6 | 504782 | 743,0 | 17862 | 86,3 | 54 |
| Luxemburg | 1958 | 0,4 | 2586 | 23,5 | 58690 | 185,5 | 6 |
| Niederlande | 1958 | 16,2 | 41526 | 453,8 | 28012 | 106,1 | 27 |
| Österreich | 1995 | 8,1 | 83858 | 224,3 | 27688 | 108,5 | 18 |
| Portugal | 1986 | 10,4 | 92931 | 130,8 | 12582 | 66,5 | 24 |
| Schweden | 1995 | 8,9 | 449964 | 267,4 | 30048 | 102,2 | 19 |
| Gesamt (EU-15) | 2004 | 380,2 | 3283692 | 9302,9 | 25613.4 | 100 | 568 |
| Slowakei | 2004 | 5,4 | 48845 | 28,8 | 5337 | 47,6 | 14 |
| Slowenien | 2004 | 2,0 | 20253 | 24,5 | 12244 | 70,3 | 7 |
| Malta | 2004 | 0,4 | 316 | 4,4 | 11113 | 67,3 | 5 |
| Tschechien | 2004 | 10,2 | 78866 | 75,7 | 7420 | 63,1 | 24 |
| Ungarn | 2004 | 10,1 | 93030 | 73,2 | 7251 | 55,0 | 24 |
| Lettland | 2004 | 2,3 | 64589 | 9,2 | 3985 | 37,7 | 9 |
| Litauen | 2004 | 3,5 | 65200 | 16,1 | 4612 | 45,2 | 13 |
| Estland | 2004 | 1,4 | 45226 | 7,4 | 5302 | 44,7 | 6 |
| Zypern | 2004 | 0,7 | 9250 | 11,3 | 16177 | 76,1 | 6 |
| Polen | 2004 | 38,2 | 312685 | 185,2 | 4849 | 42,6 | 54 |
| Gesamt (EU-25) | 2004 | 454,6 | 3973597 | 9738,0 | 22911 | 91,8 | 730 |
KKS: Kaufkraftstandards (Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU15), der zu 100
gesetzt ist, ausgedrückt. Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem
EU-Durchschnitt (und umgekehrt). (Quelle: EUROSTAT)
Sitze '04: Stand vom 26. Juli 2004.
Siehe auch: Beitrittskandidaten in Geschichte der EU und EU-Erweiterung
Durch die EG-Verträge wurden mit den Europäischen Gemeinschaften supranationale Organisationen geschaffen. Sie sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Durch die übertragenen Hoheitsrechte üben sie selbständig Kompetenzen gegenüber den Mitgliedsstaaten und einzelnen Bürgern aus. Bürger der Mitgliedsstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft zahlreiche Rechte und Pflichten.
Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen. Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen. Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.
Im Gegensatz zu den europäischen Gemeinschaften sind GASP und PJZS lediglich intergouvernementale Kooperationen. Sie definieren lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben jedoch keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden.
Die Abgeordneten im Europaparlament sind die einzigen direkt vom Volk gewählten Repräsentanten in der EU. Da die Macht des Parlaments lange Zeit jedoch begrenzt war und alle anderen Organe auf indirektem Wege berufen werden, sahen viele Politikwissenschaftler in der EU ein Demokratiedefizit und ein demokratisches Legitimierungsproblem.
Zwischenzeitlich ist das Parlament jedoch deutlich aufgewertet worden. So hat es bereits die EU-Kommission Santer 1999 zum Rücktritt aufgrund von Korruptionsvorwürfen gedrängt und vor der Wahl der Barroso-Kommission 2004 dessen Präsidenten zum Austausch bestimmter Kandidaten gezwungen. Insbesondere dadurch und durch einen deutlichen Machtzuwachs mit dem Vertrag von Amsterdam hat das Parlament auch in den Augen von Beobachtern deutlich an Macht gewonnen.
Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht die EU-Behörde OLAF die Vergabe von EU-Aufträgen.
Hauptartikel: Korruption in der EU
Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: [1]). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby vor allem französischer Bauernverbände sind Reformversuche in der Vergangenheit im Wesentlichen gescheitert.
| Programm | Kosten als % des BIP p.a. |
|---|---|
| US-Marshall-Plan 13,3 Milliarden US$, 1948–1951 |
~2,00 % |
| Deutsche Wiedervereinigung ~500 Milliarden Euro, 1991–1998 (laufend) |
~5,00 % |
| EU-Erweiterung 69,5 Milliarden Euro, 1990–2006 (laufend) |
~0,05 % |
Die EU fördert mit verschiedensten Programmen unterschiedliche Bereiche, z.B.
Mit dem Schwerpunktprogramm "Transeuropäische Netze" (engl. Trans-European Network) wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung des Verkehrssystems angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Das TEN hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010. Das Netz bezieht sich auf Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (ICE usw.), den kombinierten Verkehr verschiedener Verkehrsträger, Häfen, Flughäfen, Güterterminals, sowie Verkehrsmanagement, Infosysteme (GIS) und die Navigation mit 30 künftigen Galileo-Satelliten.
Derzeit überarbeitet die EU das Transeuropäische Transportnetz (TEN-T); seine Leitlinien und 14 Hauptprojekte sollen 2004/5 entschieden sein und betreffen hauptsächlich Bahnstrecken und Autobahnen, Wasserstraßen, den Güterverkehr und Informationssysteme.
Eine fördernde Politik der EU auf kulturellem Gebiet wurde durch den Vertrag von Maastricht ermöglicht, durch den die EU Kompetenzen auf diesem Gebiet erhielt. Die EU darf jedoch nur einen Beitrag leisten, muß die Maßnahmen der Nationalstaaten unterstützen und die Vielfalt der Kulturen achten und fördern. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP durch. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.
Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.
Zur Finanzierung der Ausgaben der Europäischen Union verfügt diese über so genannte Eigenmittel, die man auch als Steuereinnahmen definieren könnte. Sie werden vor allem aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten erzielt, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Eigenmittel fließen der EU automatisch zu, es bedarf hierfür keines Beschlusses der einzelstaatlichen Behörden.
Die Hauptbeiträge der Mitgliedsstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt (die EU darf keine Kredite aufnehmen). Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier Großbritannien dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge (das heißt Beiträge vermindert um erhaltene Zahlungen) zurückerstattet bekommt.
Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des BSP eingeführt, die sich durch Anwendung eines bestimmten Satzes auf die Summe der BSP aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992 1,20 % des Gesamtbetrags des BSP der Gemeinschaft erreichte.
Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BSP anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993–1999 hat der Europäische Rat von Berlin am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000–2006 geeinigt. Es wurde ein neuer EigenmittelBeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.
Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BSP festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurden eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.
Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007–2013 wird von der Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Sonderrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4 Milliarden Euro Ersparnis. Die Neuregelung würde stufenweise zwischen 2008 und 2012 eingeführt und sähe vor, den Geberländern deren Nettobeitrag 0,35 % ihrer Wirtschaftsleistung überschreitet, 2/3 des überschreitenden Betrags zu erstatten. Die Finanzierung dieser Erstattung soll aus dem allgemeinen EU-Haushalt erfolgen. Die Kommission hat errechnet, dass der Anteil im Falle des Vereinigten Königreiches von 0,25 % auf 0,46 % ansteigen würde, im Falle Deutschlands auf 0,49 %.
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