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Ein Einwohner ist jeder beliebige Bewohner eines Ortes, der damit zur Bevölkerung dieses Ortes zählt.
In historischer Zeit galten jedoch nur männliche Erwachsene als Einwohner. In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in Dörfern Südwestsachsens bereits um 1700 durch den fließenden Übergang aus Inwohner.
In manchen Städten wurden noch im 19. Jahrhundert Bürger von bloßen "Einwohnern" unterschieden, d.h. der "Einwohner" (oder "Inwohner") war ein Stadtbewohner ohne Bürgerrecht.
(altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau)

