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Als Einheitsstaat bezeichnet man einen Staat, der nicht in Gliedstaaten wie Bundesländer oder Kantone gegliedert ist.
Auch Einheitsstaaten besitzen mitunter autonome Gebiete innerhalb ihrer Grenzen. Der Übergang zum Bundesstaat ist fließend. Ein Beispiel wäre Großbritannien und Nordirland, wo Schottland, Wales und Nordirland eigene Parlamente haben, der größte Teilstaat England aber nicht. In den letzten Jahrzehnten ist ein Trend zu Dezentralisierung und zur Einrichtung autonomer Regionen bis hin zur Föderalisierung zu beobachten. Dabei gibt es durchaus autonome Regionen deren Rechtsstellung gegenüber dem Einheitsstaat stärker ausgebaut ist als die mancher Gliedstaaten in föderalen Systemen. Im Einzelfall kann es auch umstritten sein, ob es sich um eine autonome Region oder um einen Gliedstaat handelt.
Beispiele für Einheitsstaaten:
Siehe auch: Zentralismus, Föderalismus


