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Dieser Artikel behandelt den Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bundestag des Deutschen Bundes siehe Bundestag (Deutscher Bund).
Rede von Jacques Chirac vor dem Bundestag im
Jahr 2000, Bild: Französisches Außenministerium, Abteilung Fotografien
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Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin (seit 1999, zuvor in Bonn). Das Parlament besteht derzeit aus 598 Grundmandaten, von denen die eine Hälfte über die Wahlkreise direkt und die gleiche Zahl über Landeslisten vergeben werden (§ 1 BundeswahlG). Die Zahl der Listenmandate kann sich noch durch Überhangmandate erhöhen, was in den letzten Legislaturperioden auch regelmäßig geschah.
Der Deutsche Bundestag ist neben dem Bundesrat eines der beiden gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene (siehe: Politisches System Deutschlands). Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert vier Jahre. Der Deutsche Bundestag tagt seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin. Jeder Abgeordnete trägt den Titel „Mitglied des Deutschen Bundestages“ (MdB).
Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor, der in der Regel in der konstituierenden Sitzung des Parlaments gewählt und von der stärksten Bundestagsfraktion nominiert wird. Derzeitiger Bundestagspräsident ist Wolfgang Thierse (SPD).
Der Bundestag beschließt allein oder gemeinsam mit dem Bundesrat die Bundesgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin kontrolliert der Bundestag die Bundesregierung und entscheidet über den Bundeshaushalt. Der Bundestag entscheidet über Militäreinsätze der Bundeswehr. Er bildet Ausschüsse zur Detailarbeit an Gesetzesvorlagen und kontrolliert die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler als Regierungschef. Alle fünf Jahre stellt der Bundestag mit seinen Abgeordneten die Hälfte der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt.
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Hauptartikel: Bundestagswahlrecht
Nach Artikel 38 GG werden die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl (Wahlrechtsgrundsätze) gewählt.
Scheidet ein Abgeordneter aus dem Bundestag aus, so wird er üblicherweise durch ein Mitglied der gleichen Landesliste ersetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um einen direkt gewählten Abgeordneten einer überhängenden Landesliste handelt. Daher verringert sich in diesem Fall die Anzahl der Überhangmandate.
1. Wahlperiode (1949 - 1953) 2. Wahlperiode (1953 - 1957) 3. Wahlperiode (1957 - 1961) 4. Wahlperiode (1961 - 1965) 5. Wahlperiode (1965 - 1969) 6. Wahlperiode (1969 - 1972) 7. Wahlperiode (1972 - 1976) 8. Wahlperiode (1976 - 1980) 9. Wahlperiode (1980 - 1983) 10. Wahlperiode (1983 - 1987) 11. Wahlperiode (1987 - 1990) 12. Wahlperiode (1990 - 1994) 13. Wahlperiode (1994 - 1998) 14. Wahlperiode (1998 - 2002) 15. Wahlperiode (2002 - 2006)
Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) besteht aus 601 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 5 Überhangmandate, von denen zwei der SPD nachträglich durch den Tod einer Hamburger und den Verzicht eines Thüringer Wahlkreisabgeordneten entfielen). Ein Bundestagsabgeordneter wird auch als Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) bezeichnet. Die Abgeordneten können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen. Einzelne Abgeordnete nennt man fraktionslos.
Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, das heißt Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: [1])
| Sitze | Partei |
| 249 | SPD |
| 189 | CDU |
| 58 | CSU |
| 55 | Bündnis 90/Die Grünen |
| 47 | FDP |
| 3 | Fraktionslos |
| 601 | Gesamt |
Stand: 01. Juli 2004
Die gesetzliche Mitgliederzahl des 15. Deutschen Bundestages beträgt nach dem Tod der Inhaberin eines nicht nachzubesetzenden Direktmandates am 17. April 2004 und mit Mandatsverzichts des Inhabers eines ebenfalls nicht nachzubesetzenden Direktmandates vom 1. Juli 2004 nunmehr 601.
Im 15. Bundestag saßen anfänglich 198 Frauen (32,8%) und 405 Männer (67,2%). 215 Mitglieder sind evangelisch, 194 römisch-katholisch, 2 sind Muslime, 11 konfessionslos, ein Mitglied bezeichnet sich als Atheist und 180 verweigern die Angabe ihrer Religion. Weit über die Hälfte (383) der Mitglieder wurden in den Jahren 1941 bis 1955 geboren, 2 Mitglieder sind vor 1935 geboren und eines nach 1981.
Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)
| Anteil | Sitze | Partei |
| 40,9 % | 298 | SPD |
| 28,4 % | 198 | CDU |
| 6,7 % | 47 | CSU |
| 6,2 % | 43 | F.D.P. |
| 6,7 % | 47 | Bündnis 90/Die Grünen |
| 5,1 % | 36 | PDS |
| 5,9 % | - | Sonstige |
Der Bundestag besitzt in der 15. Wahlperiode 21 ständige Ausschüsse. Sie orientieren sich an der Einteilung der Ministerien. Er stellt Abgesandte in den Vermittlungsausschuss und bisher wurde ein Untersuchungsausschuss gebildet.
Im Verteidigungsfall kann ein Gemeinsamer Ausschuss aus Abgeordneten des Bundestages und Mitgliedern des Bundesrates die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse übernehmen.
1949 - im ersten Deutschen Bundestag - bestand die Mehrzahl der Bundestagsbgeordneten aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, zum Beispiel auch der ehemalige Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.
Von 1949 bis 1976 musste die Bundestagswahl im letzten Vierteljahr der Wahlperiode stattfinden; die Wahlperiode dauerte exakt vier Jahre. Im Fall der Auflösung des Bundestages gab es eine parlamentslose Zeit, ebenso zwischen dem Ende der Vierjahresperiode und dem Zusammentritt eines neuen Bundestages.
Von 1980 bis 1998 fand die Bundestagswahl frühestens 45, spätestens 47 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt; die Wahlperiode endete aber in jedem Fall mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages.
Seit 2002 findet die Bundestagswahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.
Präsidenten des Bundestages Liste der Bundestagsabgeordneten
Höchstzahlverfahren nach d'Hondt, Hare-Niemeyer-Verfahren, Bundestagswahl 2002, Abgeordneter, Überhangmandate, Politisches Spektrum, Nationalrat (Österreich), Politisches System Deutschlands


