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Bundesland (Deutschland)

Die Bundesländer sind die Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland. "Bundesland" ist eigentlich eine irreführende Bezeichnung, da es die Zugehörigkeit der Länder zum Bund unterstreicht und damit deren Eigenstaatlichlichkeit – das heißt, dass die deutschen Bundesländer Staaten im Sinne des Völkerrechts sind – nicht ausreichend betont. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung für die Gliedmaßen des Deutschen Reiches sind daher "Länder".

Land
Einwohner
Portal Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg
10.694.215
(Portal) Stuttgart
(2) Bayern
12.401.000
(Portal) München
(3) Berlin
3.388.477
(Portal) Berlin
(4) Brandenburg
2.570.899
(Portal) Potsdam
(5) Bremen
663.642
(Portal) Bremen
(6) Hamburg
1.733.716
(Portal) Hamburg
(7) Hessen
6.093.000
(Portal) Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern
1.735.000
(Portal) Schwerin
(9) Niedersachsen
7.993.415
(Portal) Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen
18.079.686
(Portal) Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz
4.063.000
(Portal) Mainz
(12) Saarland
1.062.754
(Portal) Saarbrücken
(13) Sachsen
4.327.000
(Portal) Dresden
(14) Sachsen-Anhalt
2.535.833
(Portal) Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein
2.820.000
(Portal) Kiel
(16) Thüringen
2.378.000
(Portal) Erfurt


Inhaltsverzeichnis

Weitere Gliederung

vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
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vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Bundesland und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen Bundesländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

Geschichte der deutschen Bundesländer

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:

1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin , das offiziell "Berlin - Hauptstadt der DDR" genannt wurde.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, jedoch blieb ein wirtschaftlicher Anschluss an Frankreich bis 1959.
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht.

(Anmerkung: West-Berlin hatte stets einen Sonderstatus und war offiziell kein Bestandteil der Bundesrepublik.)

Flaggen der deutschen Länder

Staatsflagge Staatsflagge des Freistaates Bayern Staatsflagge des Landes Berlin
Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin
Staatsflagge Brandenburgs Bremische Staatsflagge Staatsflagge Hamburgs
Brandenburg Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein
Freistaat Thüringen


Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen frei in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Die Dienstflaggen sind jedoch in der Verwendung stark eingeschränkt - sie dürfen nur von der Regierung verwendet werden. Der Unterschied zwischen Dienst- und Staatsflaggen besteht bei den deutschen Bundesländern häufig darin, dass in der Staatsflagge auf das Wappen verzichtet wird oder (wie im Falle Berlins) das vereinfachte Landessymbol verwandt wird.

Siehe auch






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