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Bremer Freimarkt

Der Bremer Freimarkt ist das älteste Volksfest Deutschlands.

Kaiser Konrad II. verlieh der Stadt Bremen am 16. Oktober 1035 die "Jahrmarktsgereichtigkeit". Damit wurde der Stadt erlaubt zweimal im Jahr zu bestimmten Zeiten einen Jahrmarkt abzuhalten. Anders als bei den wöchentlichen Märkten waren die sonst geltenden Marktbeschränkungen ausgesetzt. Aus diesem "freien Markt", der - anders als heute - ein Markt war, auf dem die Bauern die Waren der Handwerker und Kaufleute der Stadt erstehen konnten, entwickelte sich der "Freimarkt".

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