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Das Abitur (von lat.: abire = weggehen) ist der höchste erreichbare Schulabschluss und meint die Hochschulreife bzw. die erworbene Reife und Befähigung (Reifezeugnis, Abiturzeugnis) zu einem Studium an einer Hochschule. Dem Abitur voraus geht eine höhere Schulausbildung, an deren Ende die Reifeprüfung (sprich Matura, v. lat.: maturitas = die Reife) steht, in der das vermittelte Wissen abschließend geprüft wird. Daher wurde das Abitur früher im deutschen Sprachraum auch als Matura bezeichnet; heute noch in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz (Maturität), aber auch in anderen Staaten. Die Absolventen der höheren Schulen sind die Abiturienten oder Maturanten.
Zu unterscheiden ist das Abitur (bzw. die Matura oder Maturität) als allgemeine Hochschulreife (uneingeschränkte Studienberechtigung) oder als fachgebundene Hochschulreife (eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer).
Eine weitere Hochschulzugangsberechtigung ist das sogen. Fachabitur als Fachhochschulreife, das ausschließlich zu einem Studium an einer Fachhochschule oder dem entsprechenden Studiengang einer Gesamthochschule berechtigt. Die ugs. Bezeichnung "Fachabitur" wird heute selten noch für die fachgebundene Hochschulreife benutzt. In der Schweiz wird mit der Berufsmatura die Fachhochschulreife erworben.
Die Reifeprüfungen werden in den bundesdeutschen Ländern aufgrund der Kulturhoheit durch Landesrecht geregelt, werden aber bundesweit als Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt (siehe auch Kultusministerkonferenz). Beispielsweise wird in sieben von 16 Bundesländern ein sogenanntes Zentralabitur abgelegt, in weiteren sieben ist jedoch die Einführung bereits beschlossen.
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Gymnasium und Gesamtschule bereiten mit ihrer zwei oder drei Jahre dauernden Oberstufe auf das Abitur vor. In der Regel dauert die Schule 13 Jahre: Primarstufe Kl. 1-4, Sekundarstufe I Kl. 5-10 und Sekundarstufe II Kl. 11-13 (s. Abschluss der gymnasialen Oberstufe); in einigen bundesdeutschen Ländern aber auch nur 12 Jahre.
Das Abitur kann auch an bestimmten berufsbildenden Schulen bzw. Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe (Höhere Berufsfachschule und Kl. 13 der Fachoberschule) erworben werden; in manchen Schulformen auch in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Ohne eine zweite Fremdsprache führt die Schulausbildung zu einem fachgebundenen Abitur.
Ein weiterer Weg zum Abitur führt über staatliche und private Schulen des Zweiten Bildungsweges.
Erwachsene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder gleichzusetzenden Zeiten können an einem Abendgymnasien oder an Kollegs, in einigen Regionen auch an Volkshochschulen, ihr Abitur nachholen und dort auch direkt die staatliche Prüfung ablegen.
Waldorfschulen führen ihre Schüler in 12 Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem "Waldorf-Abitur", anerkannt als Fachhochschulreife; bei einer 13. Klasse kann die staatliche Abiturprüfung abgelegt werden; verbunden mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf dauert die Schulzeit 14 Jahre.
Private Schulen mit einem Oberstufenzweig bereiten ebenfalls - in Tages- oder Abendform - auf das Abitur vor, das dann allerdings erst nach einer externen staatlichen Prüfung (so genannte 'Nichtschülerabiturprüfung', 'Schulfremdenreifeprüfung' oder auch 'Schulfremdenprüfung') zuerkannt wird.
Man kann sich sogar nach selbst organisierter Vorbereitung für eine 'Nichtschülerabiturprüfung' anmelden, um das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife zu erwerben.
Auch Fernschulen (wie z.B. ILS, SGD oder HAF) bereiten in ca. 30 bis 42 Monaten - je nach Vorkenntnissen - auf die staatliche Abschlussprüfung (Abitur) vor.
Mit einem Hochschulabschluss (Uni, FH, ..) wird ebenfalls - bei einer vorherigen fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife - die allgemeine Hochschulreife erworben.
In den sogen. Abitur-, Matura-, Maturitäts- oder Reifeprüfungen wird das vermittelte Schulwissen der Oberstufe nur in bestimmten Fächern geprüft. Die Prüfungsnoten fließen in die Abschlussnoten des Reifezeugnisses mit ein.
Die Prüfungen werden in schriftlicher und/ oder mündlicher Form abgehalten. Die Abschlussarbeiten werden von einem Erst- und einem Zweitkorrektor bewertet. Bei stark abweichenden Benotungen wird ein Drittkorrektor hinzugezogen.
Eine mündliche Prüfung wird von einer staatlich eingesetzten Prüfungskommission, bestehend aus drei Lehrern, abgenommen. Die Leistungen des Prüflings werden im Konsens bewertet.
Besondere Lernleistungen, beispielsweise die Teilnahme an einem Bundeswettbewerb oder eine Facharbeit (Jahresarbeit), werden meistens in die jeweilige Fachabschlussnote mit einbezogen.
Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Als erster deutscher Staat regelte Preußen die Hochschulzugangsberechtigung mit dem Abiturreglement von 1788.
Das Abitur (kurz Abi) geht seit Jahrzehnten einher mit diversen Bräuchen. Dazu zählen - regional z. T. unterschiedlich ausgeprägt:
Ein Abschlussjahrgang wird als Absolvia bezeichnet.
Zum Abitur als Motiv in der Literatur, siehe auch Mobbing in der Schule.


